Polnisch Übersetzungen Kesicki
Beauftragung | Die Aufträge können per Post, per Fax, per E-mail oder persönlich erteilt werden. |
Lieferzeit | Aufträge werden nach Vereinbarung fertiggestellt. Eilige Aufträge werden gegen Aufpreis kurzfristig abgewickelt werden. |
Honorare | Die Preisgestaltung orientiert sich am JVEG (Justiz Vergütung- und Entschädigungsgesetz). Abgerechnet wird nach Zeilen. Weitergehende Leistungen wie DTP oder grafische Bearbeitung wird zusätzlich abgerechnet.. |
Lieferform
Zahlung | Die Übersetzungen werden in einer Ausfertigung ausgeliefert. Die Urkunden können in mehreren Exemplaren für geringen Preisaufschlag angefertigt werden. |
Haftung | Die Übersetzungen werden unter Beachtung von EN 15038 angefertigt. Die angefertigten Texte sind vom Auftraggeber, unverzüglich zu kontrollieren. Die erkannten Fehler werden ohne zusätzlichen Honorar berichtigt. Darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Vermögensschäden erfolgt nur im Falle vorheriger Vereinbarung. |
Geheimhaltung | Grundsätzlich werden alle zu übersetzenden Texte von Kesicki so behandelt, als hätten sie einen vertraulichen Inhalt, d.h. Kunden haben keinen Zutritt zu den Räumen, in denen die Bearbeitung erfolgt. |
Geistiges Eigentum | Das geistige Eigentum an der Übersetzung bleibt bei Kesicki. |
|
|
Für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit bei Kesicki platzierten Aufträgen entstehen,ist in erster Instanz das Amtsgericht Neuss zuständig.
Kaarst, im Januar 2011